Gestürzt in Baugrube bei Arbeiten an Trinkwasserleitung, Leipzig-Althen-Kleinpösna
Öffnungen und Baugruben auf Baustellen sind stets gegen Absturz zu sichern und deutlich zu kennzeichnen.
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Öffnungen und Baugruben auf Baustellen sind stets gegen Absturz zu sichern und deutlich zu kennzeichnen.
Absturzsicherungen bei Höhenarbeiten sind zwingend erforderlich, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
Personenbeförderung mit ungeeigneten Flurförderzeugen/Anbaugeräten ist verboten. Nur zugelassene Arbeitsbühnen nutzen.
Improvisierte Arbeitsbühnen sind verboten. Personen nur in zugelassenen Arbeitskörben und gesichert heben.
Nur geprüfte und zugelassene Hebezeuge verwenden. Eigenbauten müssen auf Tragfähigkeit geprüft und regelmäßig gewartet werden.
PSA gegen Absturz auch in Pausen oder bei kurzen Unterbrechungen konsequent nutzen.
Stabilität von Bauteilen bei Montagearbeiten in der Höhe stets gewährleisten und sichern.
Arbeiten an Hangkanten erfordern Standsicherheit von Baumaschinen und sichere Abstände zum Abgrund.